DER BETRIEB
Kein allgemeinpolitisches Mandat für gemeinnützige Körperschaften – Anmerkungen zum Attac-Urteil des BFH vom 10.01.2019

Kein allgemeinpolitisches Mandat für gemeinnützige Körperschaften – Anmerkungen zum Attac-Urteil des BFH vom 10.01.2019

Prof. Dr. Rainer Hüttemann

Mit seinem Urteil zur Gemeinnützigkeit von Attac hat der V. Senat des BFH die bisherige Rechtsprechung zu den Grenzen einer politischen Betätigung gemeinnütziger Organisationen bestätigt. Der Beitrag stellt die wesentlichen Aussagen des Urteils dar, erläutert die Gründe für die gesetzliche Unterscheidung zwischen „gemeinnützigen“ und „politischen“ Organisationen und diskutiert Reformvorschläge.

Inhaltsübersicht

  • I. Einführung
  • II. Sachverhalt und FG-Urteil
  • III. Wesentliche Aussagen des BFH-Urteils
    • 1. Unterscheidung von gemeinnützigen und politischen Zwecken
    • 2. Zulässige politische Tätigkeit in Verfolgung der eigenen gemeinnützigen Zwecke
    • 3. Konkret: Abgrenzung zwischen politischer Bildung und politischer Zweckverfolgung
    • 4. Zurechnung der politischen Tätigkeit und Selbstdarstellung auf Homepage
    • 5. Keine mündliche Verhandlung
  • IV. Bewertung des BFH-Urteils
    • 1. Bestätigung der bisherigen Rspr.
    • 2. Präzisierung der Grenzen politischer Betätigung bei Bildungszwecken
    • 3. Kein