Anerkennung von Verlusten aus Knock-out-Zertifikaten
Knock-out-Zertifikat – Termingeschäft – Sonstige Kapitalforderung – Einlösung
BFH, Urteil vom 20.11.2018 – VIII R 37/15
Inhaltsübersicht
- Sachverhalt
- Aus den Gründen
Kommt es bei Knock-out-Zertifikaten zum Eintritt des Knock-out-Ereignisses, können die Anschaffungskosten dieser Zertifikate nach der ab 01.01.2009 geltenden Rechtslage im Rahmen der Einkünfte aus Kapitalvermögen als Verlust berücksichtigt werden, ohne dass es auf die Einordnung als Termingeschäft ankommt.
Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)
EStG § 20 Abs. 2, 4, 6 und 9
Sachverhalt
Die Beteiligten streiten über die steuerliche Anerkennung von Verlusten aus Knock-out-Zertifikaten.
Der Kläger erwarb im Streitjahr (2011) verschiedene Knock-out-Zertifikate, bei denen noch während des Streitjahrs die Knock-out-Schwelle erreicht wurde. Die entsprechenden Zertifikate wurden daraufhin ohne Differenzausgleich bzw. Restwert
DB 11/2019 S. 583>>ausgebucht. Im Rahmen der ESt-Erklärung für das Jahr 2011 machte der Kläger hierfür Verluste i.H.v. insgesamt 130.058,89 € geltend, die das FA nicht anerkannte.
Nach einem