DER BETRIEB
Mit neuen Spielregeln in die Zukunft

Mit neuen Spielregeln in die Zukunft

Eva Kunze

Eva Kunze
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Liebe Leserinnen, liebe Leser,

im Handelsblatt vom 11.03.2019 mahnt Bert Rürup (Präsident des Handelsblatt Research Institute) in Deutschland den politischen Reformwillen an und fordert, dass mit einer Modernisierung nicht bis zur nächsten Krise gewartet wird. Gelingen kann dies aus seiner Sicht, wenn Politik, Wirtschaft und Gesellschaft der Empfehlung des Bundespräsidenten folgen und „Lust auf die Zukunft“ entwickeln. Unterstützen die neuen Spielregeln des Erbschaftsteuerrechts, der Rechtsprechung und Finanzverwaltung zur Lohnsteuer, der betrieblichen Altersversorgung und die EU-Richtlinie über präventive Restrukturierungsrahmen die unternehmerische Zukunft?

Ende März soll der Entwurf der Erbschaftsteuerrichtlinien dem Bundeskabinett vorgelegt werden. Allerdings gibt es an zentralen Stellen im zukunftssichernden Bereich der Unternehmensnachfolge Nachbesserungsbedarf. Einen Überblick über die besonders kritischen Punkte (wie z.B. die Regelungen zu den Schwellenwerten, die Einbringung gepoolter Anteile, die Schaffung jungen Verwaltungsvermögens) gibt Kirchdörfer auf S. M22. Breiten Widerspruch löst der Richtlinienentwurf zu den konzerninternen Einlagen in der Verbundvermögensaufstellung aus: Es sollen bei der Einlage von Finanzmitteln durch die Muttergesellschaft in eine Tochtergesellschaft die eingelegten Finanzmittel bei der Ermittlung der jungen Finanzmittel der Tochtergesellschaft angesetzt werden; im Rahmen der Verbundvermögensaufstellung seien aber junge Finanzmittel der Tochtergesellschaft auch bei der Muttergesellschaft als ebensolche anzusetzen. Dieser Auffassung widerspricht Diers.

Neues gibt es auch bei der Lohnsteuer zu beachten. Geserich zeigt in seinem Update die geänderte Rechtsprechung und Verwaltungsmeinung auf.

Neue Vorgaben an den deutschen Gesetzgeber ergeben sich auch aus der EU-Richtlinie über präventive Restrukturierungsrahmen. Madaus zeigt die daraus resultierenden Handlungsspielräume und -grenzen auf und ermöglicht den Unternehmen so, mögliche Gesetzesfolgen einzuschätzen.

Die Dynamisierungspflicht bei unverfallbaren Pensionsanwartschaften kann teuer werden. Diller/Arnold widmen sich den seit 01.01.2018 geltenden Neuregelungen für Pensionszusagen an Vorstände und Geschäftsführer. Die frohe Nachricht für die Unternehmen: Mehrkosten bei klassischen Vorstands- und Geschäftsführerpensionen sind vermeidbar!

Mit diesen und den weiteren Themen dieser Ausgabe wünsche ich Ihnen eine informative Lektüre und einen zuversichtlichen Blick in die Zukunft.

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