DER BETRIEB
Kollektives Zusammenwirken beim Arbeitszeitbetrug

Kollektives Zusammenwirken beim Arbeitszeitbetrug

Kommentiert von RA/FAArbR Dirk H. Laskawy / RAin/FAinArbR Peggy Lomb

BAG, Urteil vom 13.12.2018 – 2 AZR 370/18

Sofern der Arbeitnehmer selbst den Nachweis der geleisteten Arbeitszeit führt und er die zur Verfügung gestellten Formulare wissentlich falsch ausfüllt, stellt dies einen schweren Vertrauensmissbrauch dar. Das bewusste, kollusive Zusammenwirken mit anderen Beschäftigten zum Nachteil des Arbeitgebers verstärkt das Gewicht der Pflichtverletzung, da der begangene Vertrauensmissbrauch durch diese Vorgehensweise noch mehr Heimlichkeit erhält und schwerer aufzudecken ist.

Inhaltsübersicht

  • I. Sachverhalt
  • II. Entscheidung
  • III. Praxishinweise

I. Sachverhalt

Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung.

Die beklagte Stadt beschäftigte den Kläger als Abteilungsleiter der Fahr- und Sonderdienste in einem Eigenbetrieb und vergütete ihn nach Entgeltgruppe 8 des zwischen den Parteien vereinbarten Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst im Bereich der Vereinigung der