DER BETRIEB
Steuerliche Fallstricke des Office-in-Office-Konzepts Deutscher Außenhandelskammern

Steuerliche Fallstricke des Office-in-Office-Konzepts Deutscher Außenhandelskammern

Dipl-Fw. (FH) Florian Becker

In der exportorientierten deutschen Wirtschaft sind enge Kontakte zu Kunden und Absatzmärkten außerhalb des Heimatmarkts von entscheidender Bedeutung. Die Unternehmen haben verschiedene Möglichkeiten, in den ausländischen Absatzmärkten präsent zu sein. Der nachfolgende Beitrag beleuchtet die steuerlichen Frage- und Problemstellungen rund um das Office-in-Office-Konzept der Deutschen Außenhandelskammern, die im Rahmen von Bp zu klären waren.

Inhaltsübersicht

  • I. Office-in-Office-Konzept
  • II. Steuerliche Fragestellungen
    • 1. Begründung einer Betriebsstätte i.S.d. § 12 AO
    • 2. Begründung einer Betriebsstätte i.S.d. Doppelbesteuerungsabkommens
  • III. Steuerliche Rechtsfolgen
  • IV. Lösungsansätze
  • V. Zusammenfassung

I. Office-in-Office-Konzept

Das Office-in-Office-Konzept wird von den Deutschen Außenhandelskammern in verschiedenen Ländern angeboten, z.B. seien hier China 1, Vietnam 2, Malaysia (dort unter der Bezeichnung Business Centre) 3 und Kolumbien 4 genannt.

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