DER BETRIEB
Kirchenmitgliedschaft als Einstellungsvoraussetzung bei kirchlichen Arbeitgebern

Kirchenmitgliedschaft als Einstellungsvoraussetzung bei kirchlichen Arbeitgebern

Kommentiert von RA Florian Scholz

BAG, Urteil vom 25.10.2018 – 8 AZR 501/14

Das BAG hat in einem grundlegenden Urteil entschieden, dass kirchliche Arbeitgeber von ihren Bewerbern eine bestimmte Konfessionszugehörigkeit nur fordern können, wenn dies im Hinblick auf die ausgeübte Tätigkeit eine wesentliche, rechtmäßige und gerechtfertigte Anforderung darstellt. Das staatliche Gericht muss in jedem Einzelfall prüfen, ob die Anforderung zur Bekundung des kirchlichen Ethos notwendig ist. Dies bricht mit Grundsätzen des kirchlichen Arbeitsrechts.

Inhaltsübersicht

  • I. Sachverhalt
  • II. Entscheidung
  • III. Bewertung

I. Sachverhalt

Die Parteien streiten um eine Entschädigung wegen Diskriminierung.

Der Beklagte ist ein diakonisches Werk der Evangelischen Kirche und hatte eine Referentenstelle für die Erstellung eines Berichts zur UN-Antirassismuskonvention ausgeschrieben. Die Stellenausschreibung setzte u.a. eine Kirchenmitgliedschaft der Bewerber ausdrücklich voraus und forderte diese dazu auf, ihre