DER BETRIEB
Besonderer Schutz Schwerbehinderter bei Bewerbungen auf Positionen im öffentlichen Dienst

Besonderer Schutz Schwerbehinderter bei Bewerbungen auf Positionen im öffentlichen Dienst

Kommentiert von RAin/FAinArbR Dr. Sabine Schröter / RAin Nadine Kirchner

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 01.11.2018 – 21 Sa 1643/17

Das LAG Berlin-Brandenburg sprach einem schwerbehinderten Beschäftigten Schadensersatz wegen unzureichender Berücksichtigung in einem internen Bewerbungsprozess zu. Die beklagte Agentur für Arbeit kam dennoch mit einem blauen Auge davon.

Inhaltsübersicht

  • I. Sachverhalt
  • II. Entscheidung
  • III. Fazit

I. Sachverhalt

Die Parteien streiten über Ansprüche des Klägers auf Beförderung wegen Benachteiligung bei der Stellenbesetzung und auf Schadensersatz wegen Verletzung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG).

Der Kläger ist seit 1991 bei der beklagten Agentur für Arbeit in Berlin beschäftigt und seit 2013 anerkannt schwerbehindert. Im Laufe seiner Beschäftigung gehört er verschiedenen Gremien an, u.a. dem Personalrat und der Schwerbehindertenvertretung. Aufgrund dessen ist er zeitweise vollständig, zeitweise zu einem Teil und letztendlich wieder zu 100%