DER BETRIEB
Der Anspruch des diskriminierten Bewerbers und der Einwand des Rechtsmissbrauchs
– Rechtsprechungsauswertung und Überblick zu Scheinbewerbungen im Rahmen des AGG –

Der Anspruch des diskriminierten Bewerbers und der Einwand des Rechtsmissbrauchs

– Rechtsprechungsauswertung und Überblick zu Scheinbewerbungen im Rahmen des AGG –

RAin Dr. Nadine Hoffmann, LL.M.

Das in § 1 AGG normierte Ziel des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) ist es, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen ethischer Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen. Auch Stellenausschreibungen müssen diskriminierungsfrei, also ohne Verstoß gegen das AGG, formuliert sein. Ob nun auch Scheinbewerbungen (Bewerbungen professioneller Diskriminierungskläger mit dem Ziel, bei Ablehnung Entschädigungs- und Schadensersatzansprüche geltend zu machen) unter den Anwendungsbereich des AGG fallen und ob diese dann als Rechtsmissbrauch zu werten sind, ist Gegenstand des Beitrags.

Inhaltsübersicht

  • I. Einleitung
  • II. Anspruch auf Entschädigung und Schadensersatz
    • 1. Persönlicher Anwendungsbereich/Bewerberbegriff
    • 2. Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot
      • a) Stellenausschreibungen nach § 11 AGG
      • b) Benachteiligungsverbot des § 7 Abs. 1 AGG
        • aa)