DER BETRIEB
Mehr Rechtssicherheit in der Hauptversammlung
– Zugleich Besprechung des BGH-Urteils vom 09.10.2018 – II ZR 78/17, DB 2019 S. 294

Mehr Rechtssicherheit in der Hauptversammlung

– Zugleich Besprechung des BGH-Urteils vom 09.10.2018 – II ZR 78/17, DB 2019 S. 294

Dr. Achim Herfs / Johannes Rowold

Die jährliche Hauptversammlung ist das Aushängeschild jeder börsennotierten AG. Die Gesellschaft versucht, die Versammlung so rechtssicher wie möglich zu gestalten. In letzter Zeit sind vor allem Entlastungs- und Wahlbeschlüsse Gegenstand von Anfechtungsklagen. In seiner Entscheidung vom 09.10.2018 (II ZR 78/17, DB 2019 S. 294) hat der BGH einige hauptversammlungsbezogene offene Rechtsfragen sehr praxisfreundlich entschieden und wollte damit offensichtlich für mehr Rechtssicherheit sorgen. Die Entscheidung befasst sich sowohl mit den Rechtsfolgen einer versäumten oder verspäteten Anmeldung als auch mit der Wahl von Kandidaten in den Aufsichtsrat entgegen den Empfehlungen des DCGK. Zudem liefert die Entscheidung wichtige Hinweise zum Wahlverfahren bei mehreren Kandidaten für einen Sitz im Aufsichtsrat. Im Folgenden werden die für die Praxis relevanten Leitlinien der Entscheidung dargestellt, diese in den Kontext der bisherigen Rechtsprechung und