DER BETRIEB
Schadensersatz wegen Nichtgewährung von Homeoffice

Schadensersatz wegen Nichtgewährung von Homeoffice

Kommentiert von RA Dr. Artur-Konrad Wypych

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 07.11.2018 – 7 Sa 46/18

Arbeitgeber, die mit ihrem Arbeitnehmer eine Vereinbarung treffen, wonach der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung für eine bestimmte Dauer im Homeoffice ausüben kann, machen sich schadensersatzpflichtig, wenn dem Arbeitnehmer das Homeoffice verwehrt wird. Ersatzfähig sind die Kosten für die Fahrten vom Heimarbeitsplatz zum Büro.

Inhaltsübersicht

  • I. Sachverhalt
  • II. Entscheidung
  • III. Praxishinweise

I. Sachverhalt

Der klagende Arbeitnehmer arbeitet als ziviler Bediensteter bei den US-Stationierungskräften (Arbeitgeber). Zwischen den Parteien besteht seit 1985 ein Arbeitsverhältnis, auf das Bestimmungen des Tarifvertrags für Arbeitnehmer bei Stationierungskräften im Gebiet der BRD (TV AL II) Anwendung finden. Der Kläger schloss zusätzlich mit einem Captain des Arbeitgebers für den Zeitraum vom 16.03.2015 bis zum 16.03.2016 ein „Telework Agreement“ (Teleagreement) ab, wonach er berechtigt sein sollte,