DER BETRIEB
Bauträgerfälle: FA zur Änderung von USt-Bescheid gegenüber leistendem Unternehmer berechtigt

Bauträgerfälle: FA zur Änderung von USt-Bescheid gegenüber leistendem Unternehmer berechtigt

Kommentiert von RA/VRiFG a.D. Thomas Müller

FG Köln, Urteil vom 07.11.2018 – 9 K 1484/15

Das FA ist berechtigt, einen USt-Bescheid gegenüber dem leistenden Bauunternehmer zu ändern, wenn dieser ursprünglich gegenüber einem Bauträger als Leistungsempfänger von einer Verlagerung der Steuerschuldnerschaft auf Letzteren ausgegangen war. Dies gilt jedenfalls dann, wenn der leistende Unternehmer sich weigert, eine Rechnung mit USt-Ausweis auszustellen und den USt-Anspruch an das FA abzutreten. § 27 Abs. 19 UStG ist verfassungs- und unionsrechtskonform.

Inhaltsübersicht

  • I. Sachverhalt
  • II. Entschiedene Rechtsfragen
  • III. Bedeutung für die Praxis

I. Sachverhalt

Die Klägerin erbrachte gegenüber einem Bauträger Bauleistungen. In den Rechnungen wies sie keine USt aus, sondern verwies auf die Verlagerung der Steuerschuldnerschaft. Der USt-Jahresbescheid stand unter dem Vorbehalt der Nachprüfung. Nachdem der Bauträger sie auf die Änderung der BFH-Rspr. hingewiesen hatte, weigerte sich die Klägerin, diesem