DER BETRIEB
Zur Massezugehörigkeit von Forderungen aus der selbstständigen Tätigkeit des Schuldners, die vor Freigabeerklärung entstanden sind

Zur Massezugehörigkeit von Forderungen aus der selbstständigen Tätigkeit des Schuldners, die vor Freigabeerklärung entstanden sind

BGH, Urteil vom 21.02.2019 – IX ZR 246/17

Inhaltsübersicht

  • Sachverhalt
  • Aus den Gründen

Ein Zahlungsdiensterahmenvertrag (Girovertrag) stellt einen Geschäftsbesorgungsvertrag dar, der durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens erlischt.

Die Freigabe von Vermögen aus der selbstständigen Tätigkeit erfasst Forderungen, die vor Wirksamwerden der Freigabeerklärung entstanden sind, auch dann nicht, wenn sie auf die bisherige selbstständige Tätigkeit des Schuldners zurückgehen.

Eine Honorarforderung eines Zahnarztes gegen einen Privatpatienten gehört zum Vermögen des Schuldners, sobald die Leistung erbracht ist und ein Gebührentatbestand erfüllt ist.

Eine Honorarforderung eines Vertragszahnarztes gegen die Kassenzahnärztliche Vereinigung gehört mit Abschluss des Quartals, in dem der Vertragszahnarzt vertragszahnärztliche Leistungen erbracht hat, und der Vorlage der entsprechenden Abrechnung bei der Kassenzahnärztlichen Vereinigung zum Vermögen des Schuldners. Für die Zuordnung von