DER BETRIEB
Spendenabzug bei Schenkung eines Geldbetrags an den zusammenveranlagten Ehegatten mit der Auflage, ihn an eine steuerbegünstigte Körperschaft zu spenden
Spendenabzug – Geldschenkung an Ehegatten unter Auflage

Spendenabzug bei Schenkung eines Geldbetrags an den zusammenveranlagten Ehegatten mit der Auflage, ihn an eine steuerbegünstigte Körperschaft zu spenden

Spendenabzug – Geldschenkung an Ehegatten unter Auflage

BFH, Urteil vom 15.01.2019 – X R 6/17

Inhaltsübersicht

  • Sachverhalt
  • Aus den Gründen

1. Erhält ein Ehegatte von dem anderen eine Geldzuwendung mit der Auflage, den geschenkten Geldbetrag einem steuerbegünstigten Verein zuzuwenden, beruht die Zuwendung an den Verein auf freiwilligem Handeln i.S.d. Spendenbegriffs.

2. Eine „Spende“ ist nicht unentgeltlich, wenn der Stpfl. eine Gegenleistung des Zuwendungsempfängers erhält oder wenn die Zuwendung unmittelbar und ursächlich mit einem von einem Dritten gewährten Vorteil zusammenhängt. Das Behaltendürfen eines Teilbetrags einer Schenkung ist aber kein Vorteil, der ursächlich mit der Weiterleitungsverpflichtung aus einer im Schenkungsvertrag enthaltenen Auflage zusammenhängt.

3. Wer einen Geldbetrag als Schenkung mit der o.g. Auflage erhält, ist mit diesem Betrag grds. nicht wirtschaftlich belastet und daher nicht spendenabzugsberechtigt. Etwas anderes gilt aufgrund von § 26b EStG, wenn es sich bei den Parteien dieses Schenkungsvertrags um