DER BETRIEB
Korrektur unzutreffender Rechtsanwendung beim Bauträger
Bauträgerfälle – Steuerschuld bei Bauleistungen – Änderung der Steuerfestsetzung beim Leistungsempfänger – Nachforderungsanspruch des Leistenden – Ergänzende Vertragsauslegung

Korrektur unzutreffender Rechtsanwendung beim Bauträger

Bauträgerfälle – Steuerschuld bei Bauleistungen – Änderung der Steuerfestsetzung beim Leistungsempfänger – Nachforderungsanspruch des Leistenden – Ergänzende Vertragsauslegung

BFH, Urteil vom 23.01.2019 – XI R 21/17

Inhaltsübersicht

  • Sachverhalt
  • Aus den Gründen

1. Hat ein Bauträger aufgrund der rechtsirrigen Annahme seiner Steuerschuld als Leistungsempfänger von ihm bezogene Bauleistungen nach § 13b UStG versteuert, kann er das Entfallen dieser rechtswidrigen Besteuerung geltend machen, ohne dass es darauf ankommt, dass er einen gegen ihn gerichteten Nachforderungsanspruch des leistenden Unternehmers erfüllt oder die Möglichkeit für eine Aufrechnung durch das FA besteht (Anschluss an BFH vom 27.09.2018 – V R 49/17, BStBl. II 2019 S. 109 = DB 2018 S. 2799; entgegen BMF-Schreiben vom 26.07.2017, BStBl. I 2017 S. 1001 = DB1245571, Rn. 15a).

2. Sind Bauunternehmer und Leistungsempfänger bei einem vor Erlass des BFH-Urteils vom 22.08.2013 (V R 37/10, BStBl. II 2014 S. 128 = DB 2013 S. 2778) abgeschlossenen und durchgeführten Bauvertrag übereinstimmend von der Steuerschuldnerschaft des Bauträgers ausgegangen und hat der Bauträger die auf die erbrachten Leistungen des