DER BETRIEB
Insolvenzrechtliches Aufrechnungsverbot bei Erstattung der GrESt nach § 16 Abs. 1 Nr. 2 GrEStG

Insolvenzrechtliches Aufrechnungsverbot bei Erstattung der GrESt nach § 16 Abs. 1 Nr. 2 GrEStG

BFH, Urteil vom 15.01.2019 – VII R 23/17

Inhaltsübersicht

  • Sachverhalt
  • Aus den Gründen

Der Anspruch auf Erstattung der GrESt nach § 16 Abs. 1 Nr. 2 GrEStG für einen vor Insolvenzeröffnung geschlossenen Kaufvertrag entsteht im Fall der Ablehnung der Erfüllung gem. § 103 Abs. 2 InsO erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens i.S.d. § 96 Abs. 1 Nr. 1 InsO.

Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)

InsO § 96 Abs. 1 Nr. 1, § 103 Abs. 2

GrEStG § 16 Abs. 1 Nr. 2

Sachverhalt

Die Klägerin erwarb mit Bauträgervertrag vom 28.12.2005 für 1.140.000 € Miteigentumsanteile an vier noch fertigzustellenden Doppelhaushälften in A. Da sie nach dem Kaufvertrag die GrESt zu tragen hatte, setzte das FA mit Bescheid vom 28.02.2006 GrESt i.H.v. 39.900 € gegen die Klägerin fest. Der Bescheid wurde bestandskräftig und die Klägerin zahlte die festgesetzte GrESt.

Im März 2012 eröffnete das Amtsgericht über das Vermögen der Klägerin das Insolvenzverfahren und ordnete Eigenverwaltung an. Mit Schreiben vom 01.03.2013 erklärte