DER BETRIEB
Arbeitsrechtlicher Handlungsbedarf durch das Geschäftsgeheimnisgesetz
– Überblick zu den Eckpunkten des Gesetzes und mögliche arbeitsrechtliche Implikationen –

Arbeitsrechtlicher Handlungsbedarf durch das Geschäftsgeheimnisgesetz

– Überblick zu den Eckpunkten des Gesetzes und mögliche arbeitsrechtliche Implikationen –

RA/FAArbR Prof. Dr. Michael Fuhlrott / RA/FAStR Dr. Mayeul Hiéramente

Der Schutz von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen ist für Unternehmen ein zentrales Thema, das arbeitsrechtlich durch verschiedenste Regelungen in Arbeitsverträgen oder durch Arbeitsanweisungen abgesichert wird. Durch das nunmehr von Bundestag und Bundesrat verabschiedete Geschäftsgeheimnisgesetz (GeschGehG) hat sich die bestehende Rechtslage und der Begriff des Geschäftsgeheimnisses in entscheidenden Punkten geändert. Dies wird etwa daran deutlich, dass die dem Arbeitsrechtler in diesem Kontext bestens bekannte Norm des § 17 UWG, die den Verrat von Geschäftsgeheimnissen einer Strafandrohung unterwarf, derart umgewandelt wird, dass ohne einen tatsächlichen und effektiven Schutz von Geheimnissen auch der (straf-)rechtliche Schutz entfällt. Mangels im GeschGehG vorgesehener Übergangsfristen gelten dessen Regelungen zudem ab sofort. Unternehmen sollten daher zeitnah prüfen, ob es weiterer arbeitsrechtlicher Maßnahmen