DER BETRIEB
§ 6a GrEStG – Die unionsrechtskonforme Konzernklausel
– Ein Ausblick zur Auslegung des Begriffs des herrschenden Unternehmens und der Konzern-zugehörigkeitsfristen auf nationaler Ebene –

§ 6a GrEStG – Die unionsrechtskonforme Konzernklausel

– Ein Ausblick zur Auslegung des Begriffs des herrschenden Unternehmens und der Konzern-zugehörigkeitsfristen auf nationaler Ebene –

StB Dipl.-Fw. (FH) Alena Grondorf, M.Sc.

Nachdem der EuGH mit Urteil vom 19.12.2018 entschieden hat, dass § 6a GrEStG keine staatliche Beihilfe darstellt und die Begünstigung somit grds. anwendbar bleibt, kommt einer nationalen Konturierung der Norm nun – nicht zuletzt auch in Anbetracht der geplanten GrESt-Reform beim Sharedeal – erhebliche Bedeutung zu. Der Beitrag skizziert die unionsrechtliche Beihilfeprüfung, stellt die Kernaussagen des EuGH-Urteils vom 19.12.2018 dar und gibt einen Ausblick hinsichtlich der nationalen Rechtsentwicklung der Konzernklausel – sowohl in Bezug auf den Terminus des herrschenden Unternehmens, als auch die Konzernzugehörigkeitsfristen betreffend. Wird § 6a GrEStG zukünftig zum Mittel der Wahl für grunderwerbsteuerneutrale Umstrukturierungsmaßnahmen innerhalb von Konzernen?

Inhaltsübersicht

  • I. Einleitung
  • II. Anwendbarkeit von § 6a GrEStG nach EU-Recht
    • 1. Verfahrenslauf des Vorabentscheidungsersuchens an den EuGH
    • 2. Grundzüge des Beihilferechts
    • 3. Der