DER BETRIEB
Steuerschuld nach § 14c Abs. 1 UStG auch bei Rechnungserteilung an Nichtunternehmer
Berichtigung nach § 14c Abs. 2 in Fällen des Abs. 1 UStG?

Steuerschuld nach § 14c Abs. 1 UStG auch bei Rechnungserteilung an Nichtunternehmer

Berichtigung nach § 14c Abs. 2 in Fällen des Abs. 1 UStG?

Kommentiert von StB Prof. Dr. Peter Zaumseil

BFH, Urteil vom 13.12.2018 – V R 4/18

Unrichtiger und unberechtigter USt-Ausweis in einer Rechnung führt nach § 14c UStG zur Steuerschuld. Nach dem Gesetzeswortlaut sind die Voraussetzungen der Berichtigung in beiden Fällen unterschiedlich. Während der unrichtige Steuerausweis eine Berichtigungserklärung gegenüber dem Leistungsempfänger erfordert, bedarf es beim unberechtigten Steuerausweis neben weiteren Voraussetzungen eines schriftlichen Antrags an das FA. Im Streitfall hat der BFH die Möglichkeit der alternativen Anwendung der Berichtigungsmöglichkeit nach § 14c Abs. 2 UStG für die Fälle des § 14c Abs. 1 UStG offengelassen, wodurch sich Beratungspotenzial in den betroffenen Fällen ergibt.

Inhaltsübersicht

  • I. Sachverhalt
  • II. Entscheidung
    • 1. § 14c UStG gilt auch bei Rechnung an Nichtunternehmer
    • 2. Berichtigung des unrichtigen Steuerausweises nach den Regeln des unberechtigten Steuerausweises?
  • III. Praxishinweise

I. Sachverhalt

Ein gemeinnütziger