DER BETRIEB
Der Einfluss von Konsensalgorithmen bei der handelsrechtlichen Bilanzierung selbst geschaffener Kryptowährungen

Der Einfluss von Konsensalgorithmen bei der handelsrechtlichen Bilanzierung selbst geschaffener Kryptowährungen

Kilian Trautmann, M.Sc.

Das „Mining“ von Bitcoins ist bilanziell als selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstand bzw. sonstiger Vermögensgegenstand zu qualifizieren. Die Bilanzierungspraxis könnte darüber hinweggetäuscht werden, dass die Meinung im Schrifttum grds. anzuwenden wäre. In dieser Hinsicht zeigt der vorliegende Beitrag eine bisher unberücksichtigte Determinante für die Bilanzierung selbst geschaffener Kryptowährungen auf: Konsensalgorithmen.

Inhaltsübersicht

  • I. Problemstellung
  • II. Konzept von Konsensalgorithmen
  • III. Handelsbilanzielle Würdigung selbst geschaffener Kryptowährungen
  • IV. Fazit

I. Problemstellung

Im Schrifttum besteht die Auffassung, dass per Transaktionsvalidierung erzeugte Einheiten von Kryptowährungen als selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstand bzw. sonstiger Vermögensgegenstand qualifizieren. Grundlage dieser Überlegungen ist der Bitcoin. Dieser stellt jedoch nur einen Bruchteil des gesamten Marktes an Kryptowährungen dar. Der Beitrag zielt