DER BETRIEB
Kriterien für das Betreiben eines Handelsgewerbes i.S.v. § 1 Abs. 2 HGB

Kriterien für das Betreiben eines Handelsgewerbes i.S.v. § 1 Abs. 2 HGB

Prof. Dr. Michael Kort

Kaufmann ohne Handelsregistereintragung („Ist-Kaufmann“) oder Personenhandelsgesellschaft ohne Handelsregistereintragung (in Abgrenzung zur GbR) ist, wer nach § 1 Abs. 2 HGB ein Gewerbe so betreibt, dass sowohl der Art als auch dem Umfang nach ein in kaufmännischer Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb erforderlich ist. Die Kriterien hierfür sind angesichts einer seit Jahrzehnten entwickelten, recht unübersichtlichen Kasuistik vielfältig und miteinander verschränkt. Der folgende Beitrag ordnet die verschiedenen Kriterien und setzt sie, auch unter Berücksichtigung der neueren Rechtsprechung, zueinander in Beziehung.

Inhaltsübersicht

  • I. Allgemeine Überlegungen
    • 1. Erfordernis eines kumulativ nach Art und Umfang in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetriebs
    • 2. Teilweise möglicher Schluss von der tatsächlichen Handhabung auf die rechtliche Erforderlichkeit eines kaufmännischen Geschäftsbetriebs
    • 3. Gebotenheit einer Gesamtschau aller Aspekte
    • 4. Bedeutung der