DER BETRIEB
Kündigung während der Wartezeit und Betriebsratsanhörung

Kündigung während der Wartezeit und Betriebsratsanhörung

Kommentiert von RAin/FAinArbR/FAinMedR Dr. Eva Rütz, LL.M.

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13.12.2018 – 5 Sa 220/18

Das LAG Rheinland-Pfalz (LAG RP) konkretisiert die Anforderungen an die Wirksamkeit einer Wartezeitkündigung. Es betont, dass kein Kündigungsschutz durch die Hintertür gewährt werden solle und auch die Anforderung an die Betriebsratsanhörung und die mitzuteilenden Daten nicht überspannt werden dürften.

Inhaltsübersicht

  • I. Sachverhalt
  • II. Entscheidung
  • III. Fazit

I. Sachverhalt

Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer Wartezeitkündigung.

Der 58-jährige Kläger ist verheiratet und seiner an Multiple Sklerose erkrankten Ehefrau zum Unterhalt verpflichtet. Auf Basis des Arbeitsvertrags vom 26.01./02.02.2017 ist er seit dem 01.03.2017 als Schulleiter bei einem Bildungsinstitut des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) beschäftigt gewesen. Die Probezeit endete somit am 31.08.2017.

Am 05.06.2017 wurde der Betriebsrat schriftlich zu der ordentlichen Kündigung des Klägers zum Ablauf des 31