DER BETRIEB
Insolvenzanfechtung der Rückzahlung eines Nachrangdarlehens: Unwirksamkeit der Klausel zur vorinsolvenzlichen Durchsetzungssperre wegen Intransparenz

Insolvenzanfechtung der Rückzahlung eines Nachrangdarlehens: Unwirksamkeit der Klausel zur vorinsolvenzlichen Durchsetzungssperre wegen Intransparenz

BGH, Urteil vom 06.12.2018 – IX ZR 143/17

Inhaltsübersicht

  • Sachverhalt
  • Aus den Gründen

Die Unentgeltlichkeit einer Leistung ist nach den rechtlichen und tatsächlichen Verhältnissen in dem Zeitpunkt zu beurteilen, in dem die jeweilige Leistung vorgenommen wurde.

a) Eine erst nach der angefochtenen Rechtshandlung ausgesprochene materiell-rechtliche Anfechtung eines Vertrags führt nicht zur Inkongruenz der Leistung.

b) Eine im Zeitpunkt der Rechtshandlung bestehende materiell-rechtliche Anfechtbarkeit eines Vertrags begründet die Inkongruenz der Leistung nur dann, wenn dem Schuldner ein materiell-rechtliches Anfechtungsrecht zustand; es genügt nicht, wenn nur der Insolvenzgläubiger anfechten kann.

Eine in AGB eines Nachrangdarlehens geregelte vorinsolvenzliche Durchsetzungssperre (qualifizierter Rangrücktritt), nach welcher Rückzahlungs- und Zinsansprüche des Darlehensgebers insb. bei einem Vermögensverfall des Darlehensnehmers bereits außerhalb eines Insolvenzverfahrens eingeschränkt sind, ist