DER BETRIEB
Steuerpflicht von Zinsen aus Lebensversicherungen – Keine steuerschädliche Verwendung eines Darlehens bei der Gewährung eines zinslosen Darlehens

Steuerpflicht von Zinsen aus Lebensversicherungen – Keine steuerschädliche Verwendung eines Darlehens bei der Gewährung eines zinslosen Darlehens

BFH, Urteil vom 25.09.2018 – VIII R 3/15

Inhaltsübersicht

  • Sachverhalt
  • Aus den Gründen

Die Gewährung eines zinslosen Darlehens führt nicht zu einer steuerschädlichen Verwendung der Darlehensvaluta eines mit einer Lebensversicherung besicherten Darlehens i.S.v. § 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 2 i.V.m. § 10 Abs. 2 Satz 2 EStG in der bis zum 31.12.2004 geltenden Fassung, die die Steuerpflicht der außerrechnungsmäßigen und rechnungsmäßigen Zinsen aus den Sparanteilen der Lebensversicherung zur Folge hat (Abgrenzung zum Senatsbeschluss vom 27.03.2007 – VIII S 23/06, RS0760799 = BFH/NV 2007 S. 1486, sowie zum Senatsurteil vom 04.07.2007 – VIII R 46/06, BStBl. II 2008 S. 49 = DB 2007 S. 2403).

Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)

EStG 2004 § 10 Abs. 2 Satz 2, § 20 Abs. 1 Nr. 6

Sachverhalt

Die Beteiligten streiten um die Steuerpflicht von Zinsen aus den Sparanteilen einer Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht, die der Sicherung eines Darlehens dient.

Der Kläger schloss im Jahr 1987 bei der ...