Entwurf des Gesetzes gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch
Kommentiert von RA/FAArbR Jörn Kuhn
Bundesregierung, Gesetzentwurf vom 20.02.2019 zur illegalen Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch
Das Bundeskabinett hat am 20.02.2019 den Entwurf eines Gesetzes gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch beschlossen. Mit dem Gesetzentwurf sollen die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Prüfungs- und Ermittlungstätigkeiten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit als Teil der Zollverwaltung (FKS) deutlich ausgeweitet werden. Ziel des Gesetzes ist, die Bekämpfung von illegaler Beschäftigung, Sozialleistungsmissbrauch und Schwarzarbeit wirkungsvoller und effektiver auszugestalten. Die derzeit im Gesamtpaket vorgesehenen Änderungen des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes werden es erfordern, dass Unternehmen noch genauer die Beauftragung von Werk- und Dienstleistungen im Blick haben müssen. Dieses gilt im Besonderen bei der Beauftragung von Selbstständigen.
Inhaltsübersicht
- I. Wesentliche Inhalte des Gesetzesvorhabens
- II. Bewertung und