Anwaltliches Organisationsverschulden bei fehlender Kontrolle der Fristeingabe in den elektronischen Fristenkalender
BGH, Beschluss vom 28.02.2019 – III ZB 96/18
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Bei der Fristeingabe in den elektronischen Fristenkalender muss eine Kontrolle durch einen Ausdruck der eingegebenen Einzelvorgänge oder eines Fehlerprotokolls erfolgen. Unterbleibt eine derartige Kontrolle, so liegt ein anwaltliches Organisationsverschulden vor (Bestätigung BGH