DER BETRIEB
Fortführung des Spruchverfahrens nach Insolvenzeröffnung: Vergütungsforderung des gemeinsamen Vertreters als Insolvenzforderung

Fortführung des Spruchverfahrens nach Insolvenzeröffnung: Vergütungsforderung des gemeinsamen Vertreters als Insolvenzforderung

BGH, Beschluss vom 15.01.2019 – II ZB 2/16

Inhaltsübersicht

  • Sachverhalt
  • Aus den Gründen
  1. a)

    Ein Spruchverfahren wird durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Antragsgegners nicht entsprechend § 240 ZPO unterbrochen.

  2. b)

    Die Forderung eines gemeinsamen Vertreters im Spruchverfahren auf Ersatz seiner Auslagen und Vergütung ist in einem nach seiner Bestellung über das Vermögen eines Antragsgegners eröffneten Insolvenzverfahren eine Insolvenzforderung.

Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)

SpruchG § 6 Abs. 2 Satz 1

UmwG § 308 Abs. 2

ZPO § 240

Sachverhalt

Die B. AG war durch Verschmelzungsvertrag vom 07.10.2002 auf die N. AG verschmolzen worden, die nachfolgend in die A. AG (im Folgenden: Schuldnerin) umfirmiert wurde. Zur Überprüfung der Angemessenheit des Umtauschverhältnisses in dem Verschmelzungsvertrag wurde am 08.07.2003 von einigen Aktionären ein Spruchverfahren eingeleitet. Mit Beschluss des LG vom 29.07.2003 wurde ein gemeinsamer Vertreter bestellt.

Am 01.04.2009