Anwaltshaftung: Pflicht des Rechtsanwalts zur Prüfung von Mandantenangaben bezüglich sog. Rechtstatsachen
Kommentiert von Emil Brodski
BGH, Urteil vom 14.02.2019 – IX ZR 181/17
Der für die Haftung der Rechtsanwälte und Steuerberater zuständige IX. Zivilsenat des BGH hat sich in einer jüngst bekannt gewordenen Entscheidung vom 14.02.2019 – IX ZR 181/17, RS1298312, anschaulich zum Umfang der grundlegenden Pflicht des Rechtsanwalts zur Aufklärung des von ihm rechtlich zu beurteilenden Sachverhalts geäußert. Danach darf der Rechtsanwalt Angaben seines Mandanten, die den Zugang einer Kündigung betreffen, nicht kritiklos seinem weiteren Vorgehen zugrunde legen. Vielmehr muss er sich selbst unter Heranziehung der maßgeblichen rechtlichen Grundsätze Klarheit darüber verschaffen, wann das Kündigungsschreiben als zugegangen anzusehen ist.
Inhaltsübersicht
- I. Sachverhalt
- II. Entscheidung
- III. Praxishinweise
I. Sachverhalt
Der Klägerin war von ihrem Arbeitgeber mit Schreiben vom 22.12.2011 außerordentlich gekündigt worden. Das Kündigungs‐
DB 15/2019 S. 835schreiben wurde durch einen Boten am selben Tag um 10