Das Mittelstandsmodell: Berechtigte Kritik am falschen Objekt
RA Prof. Dr. Wolfgang Blumers
Angehörige des Bayerischen Landesamts für Steuern kritisieren in einem Fachartikel, dass Familienunternehmen in der Rechtsform der GmbH & Co. KG Funktionsverlagerungen z.B. über Österreich vornehmen, indem eine inländische KapGes. über eine dortige Betriebsstätte bzw. PersGes. in Drittstaaten tätig werde. KapGes. werden regelmäßig auch in anderen Steuerordnungen günstiger besteuert als natürliche Personen. Die auf diese Weise gering besteuerten ausländischen Einkünfte führen diese (im Inland steuerfrei gestellt) per Organschaft an ihre deutsche Mutter-GmbH & Co. KG ab. Statt die jeweilige Funktionsverlagerung anzugreifen, zu deren Bekämpfung inzwischen durch § 1 Abs. 3 und 5 AStG ein umfassendes Instrumentarium geschaffen worden ist, wird von den Autoren die Organschaftsgestaltung angegriffen. Dabei ist diese gar nicht begriffswesentlich für die Struktur, denn Funktionsverlagerungen kann man ebenso über Tochter-KapGes. oder andere Gestaltungen durchführen.