Kein Urlaubsanspruch während Sonderurlaub
RA/FAArbR Tobias Grambow
Arbeitnehmer haben in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Für Zeiten eines unbezahlten Sonderurlaubs entstehen indessen keine Erholungsurlaubsansprüche.
Vor ein paar Jahren hat eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG vom 06.05.2014 – 9 AZR 678/12, DB 2014 S. 1992) für große Unsicherheit in der betrieblichen Praxis geführt. Es ging um die Frage, ob ein Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis ruht, während dieser Zeit (Teil-)Ansprüche auf den gesetzlichen Erholungsurlaub und ggf. auch auf darüber hinausgehenden Mehrurlaub erwirbt. Das BAG hatte dies seinerzeit bejaht. Nun rückt das höchste deutsche Arbeitsgericht von dieser Sichtweise wieder ab. Über diese Entscheidung können sich indessen nicht nur Arbeitgeber freuen, sondern durchaus auch die Beschäftigten.
Weshalb die Thematik in der betrieblichen Praxis eine nicht unwichtige Rolle spielt, soll an einem Beispiel verdeutlicht werden:
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