DER BETRIEB
Angemessene Barabfindung nach Squeeze-out: Hochrechnung des Börsenkurses bei längerem Zeitraum zwischen Bekanntgabe und Hauptversammlung

Angemessene Barabfindung nach Squeeze-out: Hochrechnung des Börsenkurses bei längerem Zeitraum zwischen Bekanntgabe und Hauptversammlung

Kommentiert von Dr. Frederik Ruthardt

LG Frankfurt/M., Beschluss vom 04.02.2019 – 3-05 O 68/17

In seinem Beschluss vom 04.02.2019 nimmt das LG Frankfurt/M. eine abfindungsrelevante Hochrechnung des Börsenkurses auf den Zeitpunkt der über den Squeeze-out beschließenden Hauptversammlung um 28,2 % entsprechend der Branchen- und Peer-Group-Entwicklung vor.

Inhaltsübersicht

  • I. Sachverhalt
  • II. Kernaussagen der Entscheidung
  • III. Praxishinweise

I. Sachverhalt

Anlass des Beschlusses ist der am 22.06.2017 gegen eine Barabfindung von 22,60 € je Aktie beschlossene Squeeze-out. Die Barabfindung wurde ursprünglich anhand des umsatzgewichteten Dreimonatsdurchschnittskurses vor dem 14.11.2016, dem Tag der Ankündigung der Strukturmaßnahme, festgelegt. Der nach dem Ertragswertverfahren ermittelte Wert je Aktie lag mit 19,22 € unter dem Börsenkurs. Die beschlussfassende HV fand 7 Monate und 8 Tage nach der Ankündigung des Squeeze-out statt. Für diesen Zeitraum bejaht das LG Frankfurt/M. das Vorliegen eines