DER BETRIEB
Pflicht des GmbH-Geschäftsführers zur Einholung der Zustimmung der Gesellschafter bei Übertragung des gesamten Gesellschaftsvermögens

Pflicht des GmbH-Geschäftsführers zur Einholung der Zustimmung der Gesellschafter bei Übertragung des gesamten Gesellschaftsvermögens

BGH, Urteil vom 08.01.2019 – II ZR 364/18

Inhaltsübersicht

  • Sachverhalt
  • Aus den Gründen
  1. a)

    § 179a AktG ist auf die GmbH nicht analog anwendbar.

  2. b)

    Die Verpflichtung zur Übertragung des ganzen Gesellschaftsvermögens einer GmbH ist ein besonders bedeutsames Geschäft, zu dessen Vornahme der Geschäftsführer einen zustimmenden Beschluss der Gesellschafterversammlung herbeiführen muss, selbst wenn der Gesellschaftsvertrag einen entsprechenden Zustimmungsvorbehalt nicht enthält.

  3. c)

    Missachtet der Geschäftsführer bei der Verpflichtung zur Übertragung des ganzen Gesellschaftsvermögens einer GmbH einen im Gesellschaftsvertrag geregelten oder aus der besonderen Bedeutsamkeit des Geschäfts abgeleiteten Zustimmungsvorbehalt der Gesellschafterversammlung, kann der Vertragspartner der GmbH aus dem formal durch die Vertretungsmacht des Geschäftsführers gedeckten Geschäft keine vertraglichen Rechte oder Einwendungen herleiten, wenn er den Missbrauch der Vertretungsmacht kennt oder er sich ihm geradezu