DER BETRIEB
Reisekosten des Betriebsrats für Schulungen
BAG bestätigt Pflicht zur Fahrgemeinschaft

Reisekosten des Betriebsrats für Schulungen

BAG bestätigt Pflicht zur Fahrgemeinschaft

Kommentiert von RA Christopher Krois, EMBA

BAG, Beschluss vom 24.10.2018 – 7 ABR 23/17

Der Arbeitgeber muss nach § 40 Abs. 1 BetrVG zwar die Kosten tragen, welche durch die Tätigkeit des Betriebsrats entstehen. Zum Schutz des Arbeitgebers ist diese Kostentragungspflicht inhaltlich allerdings begrenzt. Da der Betriebsrat fremdnützig (für Betrieb und Belegschaft) tätig wird, erfolgt diese Begrenzung richtigerweise durch eine dreistufige Verhältnismäßigkeitsprüfung. Wollen zwei Betriebsratsmitglieder per Pkw zu einer Schulung anreisen, müssen sie mit Blick auf den Teilgrundsatz der Erforderlichkeit daher grds. eine Fahrgemeinschaft bilden.

Inhaltsübersicht

  • I. Sachverhalt
  • II. Entscheidung
  • III. Bewertung und Praxishinweise
    • 1. Falscher Beurteilungsmaßstab
    • 2. Relevanz betrieblicher Reisekostenregelungen
    • 3. Alternativen zur Fahrgemeinschaft?

I. Sachverhalt

Der Antragsteller ist Mitglied eines lokalen Betriebsrats, nahm an einer fünftägigen Schulung teil und reiste zu dieser mit seinem privaten