DER BETRIEB
Zur Rechtswegzuständigkeit der Arbeitsgerichte für Klagen von Fremdgeschäftsführern

Zur Rechtswegzuständigkeit der Arbeitsgerichte für Klagen von Fremdgeschäftsführern

Kommentiert von Dr. Rolf Stagat

BAG, Beschluss vom 21.01.2019 – 9 AZB 23/18

In seinem Beschluss vom 21.01.2019 (9 AZB 23/18) befasst sich das BAG mit dem alten und zugleich ewig jungen Streit um die Rechtswegzuständigkeit für Klagen von GmbH-Geschäftsführern. Neben den Anforderungen an die hinreichende Darlegung eines Arbeitsverhältnisses als Grundlage der Organstellung und den Voraussetzungen eines Sic-non-Falles behandelt der Beschluss insbesondere die Frage, ob für Fremdgeschäftsführer der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten eröffnet ist, weil sie als arbeitnehmerähnliche Personen i.S.v. § 5 Abs. 1 Satz 2 ArbGG anzusehen sind.

Inhaltsübersicht

  • I. Sachverhalt
  • II. Entscheidung
  • III. Praxishinweise

I. Sachverhalt

Die Klägerin war ab 01.11.2016 als Geschäftsführerin für die beklagte GmbH tätig, die Krankenhäuser betreibt. Nach den Regelungen ihres Dienstvertrages hatte sie ihre volle Arbeitskraft den ihr übertragenen Aufgaben zu widmen, den Gesellschaftsvertrag und die dazu erlassenen