DER BETRIEB
Lohnpfändung von Sonderleistungen: Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld oder „nur“ Vergütung für geleistete Arbeit?

Lohnpfändung von Sonderleistungen: Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld oder „nur“ Vergütung für geleistete Arbeit?

Kommentiert von RAin Dr. Anja Schöder, LL.M. (University of Edinburgh) / RA Dr. Felix Fuchs

LAG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 17.01.2019 – 2 Sa 354/16

Bei der Lohnpfändung muss der Arbeitgeber sorgfältig prüfen, ob und inwieweit Teile des Arbeitsentgelts pfändbar oder unpfändbar sind. Erweist sich seine Einschätzung als falsch, muss er Teile des Gehalts doppelt zahlen. Fehlendes Verschulden entlastet ihn nicht. Helfen kann eine Hinterlegung.

Inhaltsübersicht

  • I. Sachverhalt
  • II. Entscheidung
  • III. Praxishinweise

I. Sachverhalt

Arbeitnehmer und Arbeitgeber stritten darüber, ob eine Jahressonderzahlung der Pfändung unterworfen war.

Der Anspruch auf die Sonderzahlung ergab sich aus dem Spartentarifvertrag Nahverkehr Sachsen-Anhalt. § 17 Abs. 1 dieses Tarifvertrags bestimmt, dass der Tarifvertrag über eine Zuwendung für Angestellte (TV Zuwendung Ang-O mit Stand 31.02.2007) weiterhin entsprechende Anwendung findet. Jener Tarifvertrag sieht (u.a.) Folgendes vor:

  1. Anspruchsvoraussetzung: Bestand des