DER BETRIEB
Insolvenzanfechtung gem. § 135 Abs. 1 Nr. 1 InsO: Auskunftsanspruch des Insolvenzverwalters

Insolvenzanfechtung gem. § 135 Abs. 1 Nr. 1 InsO: Auskunftsanspruch des Insolvenzverwalters

BGH, (Teilversäumnis- und End-) Urteil vom 14.02.2019 – IX ZR 149/16

Inhaltsübersicht

  • Sachverhalt
  • Aus den Gründen
  1. a)

    Die Anfechtung ist ausgeschlossen, wenn die Rechtshandlung bei unveränderter Rechtslage über den 01.11.2008 hinaus der Anfechtung entzogen wäre.

  2. b)

    Zu den bis zum 31.10.2008 geltenden Vorschriften über die Anfechtung von Rechtshandlungen gehören neben § 39 Abs. 1 Nr. 5, § 135 InsO a.F. auch die Novellenregeln der §§ 32a, 32b GmbHG, § 32a KO und die Rechtsprechungsregeln analog §§ 30, 31 GmbHG a.F.

Die gesellschaftsrechtliche Treuepflicht der Gesellschafter dient weder dem Schutz der Insolvenzgläubiger noch dem der Masse.

Das Bargeschäftsprivileg gilt nicht bei der Anfechtung der Besicherung eines Gesellschafterdarlehens.

Hat ein Gesellschafter im laufenden Insolvenzverfahren aus von der Gesellschaft emittierten Schuldverschreibungen bestehende Forderungen, welche der Insolvenzverwalter in den Nachrang verweisen und deren Sicherheiten er anfechten kann, ist er diesem gegenüber zur