DER BETRIEB
Wirksamkeit eines gering dotierten Sozialplans im Konzern
Durchgriff auf Muttergesellschaft nur ausnahmsweise möglich

Wirksamkeit eines gering dotierten Sozialplans im Konzern

Durchgriff auf Muttergesellschaft nur ausnahmsweise möglich

Kommentiert von RA/FAArbR Maximilian Baur

LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom – 18.10.2018, 21 TaBV 1372/17

Verhandeln Arbeitgeber und Betriebsrat anlässlich einer Betriebsänderung einen Sozialplan, ist die Höhe der Abfindungen bei betriebsbedingten Kündigungen meist das zentrale Thema. Der Arbeitgeber stellt hierfür wegen wirtschaftlicher Zwänge in der Regel nur ein limitiertes Budget zur Verfügung. Ist in einer Unternehmensgruppe lediglich eine Konzerntochter in Schwierigkeiten geraten, versuchen findige Betriebsräte dann nicht selten, die Muttergesellschaft für die Höherdotierung der Abfindungen in die Pflicht zu nehmen. Das LAG Berlin-Brandenburg hat nun entschieden, dass ein solcher Durchgriff nur ausnahmsweise möglich ist.

Inhaltsübersicht

  • I. Sachverhalt
  • II. Entscheidung
  • III. Praxishinweise

I. Sachverhalt

Streitgegenstand war ein durch Spruch der Einigungsstelle zustande gekommener Sozialplan für die ehemaligen Beschäftigten der Fluggastabfertigung am Flughafen Berlin-Tegel.

Der