DER BETRIEB
Ist die Vorlage einer Rechnung für den Vorsteuerabzug noch zwingend erforderlich?

Ist die Vorlage einer Rechnung für den Vorsteuerabzug noch zwingend erforderlich?

Kommentiert von RA/FAStR Dr. Thomas Streit, LL.M. Eur. / RAin Anna Zawatson

Nach dem Wortlaut des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 2 UStG setzt das Recht auf Vorsteuerabzug voraus, dass der Unternehmer eine nach §§ 14, 14a UStG ausgestellte Rechnung besitzt. Daher geht die deutsche Finanzverwaltung bislang strikt davon aus, dass der Besitz einer Rechnung eine zwingende Voraussetzung für die Ausübung des Vorsteuerabzugsrechts ist. Mit der Entscheidung des EuGH in der Rs. Vădan (EuGH, Urteil vom 21.11.2018 – Rs. C-664/16) könnte dies nun der Vergangenheit angehören.

Inhaltsübersicht

  • I. Sachverhalt
  • II. Entscheidung
  • III. Praxishinweis

I. Sachverhalt

Im zugrunde liegenden Fall hatte der Kläger, ein rumänischer Staatsangehöriger, in den Jahren 2006–2009 Wohnimmobilien und Baugrundstücke verkauft. Entgegen der Auffassung der rumänischen Steuerbehörden ging der Kläger davon aus, dass er sich als natürliche Person in Rumänien nicht umsatzsteuerrechtlich registrieren lassen könne. Das rumänische Recht