DER BETRIEB
Änderung des AEAO

Änderung des AEAO

BMF, Schreiben vom 05.04.2019 – IV A 3 – S 0062/19/10003 [2019/0288443]

Mit BMF-Schreiben vom 05.04.2019 (VA1301389) ist der AEAO mit sofortiger Wirkung geändert worden.

Die Änderungen und Ergänzungen betreffen:

  1. AEAO zu § 122, Nr. 2.5.5 Abs. 1 Buchst. d: die Änderung ist rein redaktioneller Art und besteht in einer Umstellung der Reihenfolge der Ausnahmevoraussetzungen, nach denen im Fall der Insolvenz der Gesellschaft ausnahmsweise an den Empfangsbevollmächtigten (§ 183 Abs. 1 AO) bekannt gegeben werden kann;

  2. AEAO zu § 122, Nr. 2.5.5 Abs. 4 (neu) erläutert, dass in dem in Abs. 1 Buchst