DER BETRIEB
Zuflusszeitpunkt von Entschädigungen für die Eintragung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit zur Sicherung eines Flutungsrechts

Zuflusszeitpunkt von Entschädigungen für die Eintragung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit zur Sicherung eines Flutungsrechts

BFH, Urteil vom 21.11.2018 – VI R 54/16

Inhaltsübersicht

  • Sachverhalt
  • Aus den Gründen
  1. 1.

    Entschädigungszahlungen für die Eintragung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit, die das Recht dinglich absichert, das belastete Grundstück als Überflutungsfläche für den Betrieb der Hochwasserrückhaltung zu nutzen, sind im Zuflusszeitpunkt als Betriebseinnahme zu erfassen.

  2. 2.

    Es handelt sich bei solchen Entschädigungszahlungen nicht um Einnahmen gem. § 11 Abs. 1 Satz 3 EStG, die auf einer Nutzungsüberlassung i.S.d. § 11 Abs. 2 Satz 3 EStG beruhen.

Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)

EStG § 4 Abs. 3, § 4 Abs. 4, § 8 Abs. 1, § 11 Abs. 1 Satz 1, § 11 Abs. 1 Satz 3, § 11 Abs. 2 Satz 3

Sachverhalt

Die Klägerin erzielte im Streitjahr (2011) u.a. Einkünfte aus LuF. Sie ermittelte den Gewinn aus ihrem landwirtschaftlichen Betrieb durch Einnahmenüberschussrechnung gem. § 4 Abs. 3 EStG für das landwirtschaftliche Normalwirtschaftsjahr vom 01.07. bis zum 30.06. des Folgejahres.

Die Klägerin erhielt am 30.11