Zur Aufklärungspflicht bei Zeichnung einer Fondsbeteiligung als Private Placement für qualifizierte Investoren
BGH, Urteil vom 19.02.2019 – II ZR 275/17
Inhaltsübersicht
- Sachverhalt
- Aus den Gründen
Zur Aufklärungspflicht gegenüber einem Anleger vor der Zeichnung einer Fondsbeteiligung als Private Placement für qualifizierte Investoren, wenn am letzten Zeichnungstag die in den Informationsunterlagen genannte angestrebte Zeichnungssumme nicht erreicht wurde.
Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)
BGB § 311 Abs. 2
Sachverhalt
Der Kläger beteiligte sich an der M. GmbH & Co. KG. Die Beitrittserklärung wurde am 14.11.2007 unterschrieben und auf den 31.10.2007 rückdatiert. Die Beteiligungssumme betrug 350.000 $. Der ehemalige Beklagte zu 3, der für die Beklagte zu 4 handelte, vermittelte die Beteiligung. Der Kläger zeichnete die Beitrittserklärung nach einem Vermittlungsgespräch mit dem ehemaligen Beklagten zu 3 und der Entgegennahme des M. Memorandum, der Investorenpräsentation sowie des Produktflyers. Die Beklagte zu 1 war Gründungskommanditistin und Generalvermittlerin des streitgegenständlichen Fonds.