DER BETRIEB
Insolvenzrechtlicher Rang eines Abfindungsanspruchs bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses

Insolvenzrechtlicher Rang eines Abfindungsanspruchs bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses

Kommentiert von Patrick Bank / Stephan Sura

BAG, Urteil vom 14.03.2019 – 6 AZR 4/18

Erfolgt ein zur Auflösung des Arbeitsverhältnisses führender Antrag in einem Kündigungsschutzprozess unter Begründungen eines Abfindungsanspruchs gem. § 9 Abs. 1 Satz 2, § 10 KSchG erstmals wirksam nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens durch den Insolvenzverwalter, stellt die Abfindung eine Masseverbindlichkeit dar, die nach § 53 InsO vorweg aus der Insolvenzmasse zu berichtigen ist.

Inhaltsübersicht

  • I. Sachverhalt
  • II. Entscheidung
  • III. Einordnung und Konsequenzen

I. Sachverhalt

Die Arbeitgeberin und spätere Insolvenzschuldnerin kündigte Ende 2014 das Arbeitsverhältnis des klagenden Arbeitnehmers. Während des erstinstanzlichen Kündigungsschutzverfahrens beantragte sie hilfsweise, das Arbeitsverhältnis gegen Zahlung einer Abfindung aufzulösen; allerdings wurde die damit begehrte Gestaltungsklage mangels wirksamer Zustellung an den Kläger nicht rechtshängig. Kurz danach wurde ein Insolvenzverfahren über das