Kein Mitbestimmungsrecht des Konzernbetriebsrats bei nachträglicher Modifikation einer rechtmäßig eingeführten Mitarbeiterbefragung
Kommentiert von RA/FAArbR Thomas Ubber
BAG, Beschluss vom 11.12.2018 – 1 ABR 13/17
Mitarbeiterbefragungen bieten dem Arbeitgeber wertvolle Einsichten in die Gedankenwelt seiner Belegschaft. Zum Schutz der Persönlichkeitsrechte der Arbeitnehmer bestehen bei der Einführung von automatisierten Befragungen umfangreiche Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats. Ob auch bei der nachträglichen Modifikation eines Fragenkatalogs durch den Arbeitgeber ein Mitbestimmungsrecht des Konzernbetriebsrats bestehen kann, hatte das BAG zu beurteilen.
Inhaltsübersicht
- I. Sachverhalt
- II. Entscheidung
- III. Bewertung und Praxishinweise
I. Sachverhalt
Zwischen den Beteiligten herrscht Streit über ein Mitbestimmungsrecht des Konzernbetriebsrats im Zusammenhang mit einer konzernweiten Mitarbeiterbefragung.
Die Arbeitgeberin führt seit dem Jahr 2007 jährliche Mitarbeiterbefragungen durch, wobei die Teilnahme der Mitarbeiter freiwillig ist und die Antworten anonymisiert sind. Die Durchführung dieser Befragung ist auf ein