DER BETRIEB
Gewerbesteuerliche Hinzurechnung der Schuldzinsen bei Cash-Pooling

Gewerbesteuerliche Hinzurechnung der Schuldzinsen bei Cash-Pooling

Kommentiert von StBin Prof. Dr. Claudia Neugebauer

BFH, Urteil vom 11.10.2018 – III R 37/17

Im Rahmen eines sog. Cash-Pooling-Systems sind bei der Hinzurechnung von Entgelten Zinsaufwendungen und Zinserträge ausnahmsweise zu saldieren, wenn die Darlehen wechselseitig gewährt werden.

Inhaltsübersicht

  • I. Sachverhalt
  • II. Entscheidung
    • 1. Zweckbestimmung von Darlehen
    • 2. Gleichartigkeit bzw. Einheitlichkeit von Darlehen
    • 3. Tatsächliche Verrechnung
  • III. Praxishinweis

I. Sachverhalt

Die Klägerin ist als KapGes. (A-GmbH) mit beschränkter Haftung Teil einer Unternehmensgruppe. Die Anteile an der A-GmbH werden zu 100% von der M-AG (Mutterkonzern) mit Sitz in Österreich gehalten. Unternehmensgegenstand der Klägerin ist die Erbringung von Dienstleistungen an andere Unternehmen der Gruppe. Zur Zins- und Finanzierungsoptimierung beteiligen sich alle Gesellschaften der Firmengruppe an einer Liquiditätsbündelung ihrer Konten (sog. Cash-Pooling). Vertragliche Grundlage hierfür ist der am 01.06.2007 zwischen der A