DER BETRIEB
Spenden in den Vermögensstock einer Stiftung

Spenden in den Vermögensstock einer Stiftung

Kommentiert von RiBFH Dr. Jens Reddig

BFH, Urteil vom 06.12.2018 – X R 11/17

Ein verbleibender Spendenvortrag für eine Vermögensstockspende ist erstmals zum Schluss des Vz. des Zuwendungsjahres mit Bindungswirkung für die Folgejahre gesondert festzustellen (§ 10b Abs. 1a Satz 4 EStG i.V.m. § 10d Abs. 4 EStG). Die steuerlich begünstigte Grundstückszuwendung erfordert zumindest die Übertragung wirtschaftlichen Eigentums.

Inhaltsübersicht

  • I. Problemaufriss
  • II. Sachverhalt
  • III. Entscheidung des BFH
  • IV. Auswirkungen für die Praxis

Streitjahre 2005-2007

I. Problemaufriss

Spenden in den (zu erhaltenden) Vermögensstock einer gemeinnützigen Stiftung sind entweder nach den allgemeinen Regelungen des § 10b Abs. 1 EStG als Sonderausgaben abzugsfähig oder können auf Antrag des Stpfl. dem speziellen Abzugsregime des § 10b Abs. 1a EStG unterworfen werden. Im zweitgenannten Fall ist das grds. geltende Abflussprinzip (§ 11 Abs. 2 EStG) außer Kraft gesetzt. Der Stpfl. kann derartige Spenden wahlweise auf das