DER BETRIEB
Konsequenzen des Austritts des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der EU

Konsequenzen des Austritts des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der EU

BMF, Schreiben vom 08.04.2019 – III C 1 – S 7050/19/10001 :002 [2019/0296642]

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Am 29.03.2017 unterrichtete das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland (im Folgenden: Vereinigtes Königreich) den Europäischen Rat von seiner Absicht, aus der EU auszutreten, und leitete damit das Verfahren nach Art. 50 des Vertrags über die EU ein. Sofern keine anderweitige poli‐

DB 19/2019 S. 1059>>

tische Lösung gefunden wird, droht mit Ablauf des 12.04.2019 ein ungeregelter Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU.

Sollte dieser Fall eintreten, gilt unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder Folgendes:

1. Anwendbare Vorschriften
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Aufgrund des Austritts ergeben sich Auswirkungen auf die Anwendung des deutschen USt-Rechts. Nach mehreren Vorschriften des UStG und der UStDV treten im grenzüberschreitenden Leistungsverkehr, je nachdem ob ein Staat zur EU gehört oder nicht, unterschiedliche Besteuerungsfolgen ein. Dies gilt insb. für:

  1. § 1 Abs