DER BETRIEB
Zur Zulassung als Syndikusrechtsanwalt bei Inanspruchnahme von Elternzeit

Zur Zulassung als Syndikusrechtsanwalt bei Inanspruchnahme von Elternzeit

BGH, Urteil vom 18.03.2019 – AnwZ (Brfg) 6/18

Inhaltsübersicht

  • Sachverhalt
  • Aus den Gründen

Entspricht die vom Antragsteller zuletzt ausgeübte Tätigkeit den Anforderungen des § 46 Abs. 2 bis 5 BRAO, kann der Antrag auf Zulassung als Syndikusrechtsanwalt nicht allein deshalb abgelehnt werden, weil der Antragsteller im maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidung über die Zulassung Elternzeit in Anspruch nimmt.

Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)

BRAO § 46

Sachverhalt

Die Beigeladene wurde am 07.02.2012 im Bezirk der Beklagten zur Rechtsanwaltschaft zugelassen. Mit Bescheid vom 16.03.2012 befreite die Klägerin (Trägerin der Rentenversicherung) sie von der Rentenversicherungspflicht. Seit dem 01.05.2012 war die Beigeladene als politische Sekretärin bei der I. angestellt. Nachdem sie eine auf die Tätigkeit als selbstständige Rechtsanwältin bezogene unwiderrufliche Einverständnis- und Freistellungserklärung des Leiters des regionalen Rechtsschutzes der I. vom 15.05.2012 und eine Stellenbeschreibung