DER BETRIEB
Rechtsweg bei Klagen eines ehemaligen Arbeitnehmers auf Berufsunfähigkeitsrente gegen eine unternehmensübergreifende Pensionskasse

Rechtsweg bei Klagen eines ehemaligen Arbeitnehmers auf Berufsunfähigkeitsrente gegen eine unternehmensübergreifende Pensionskasse

Kommentiert von RiArbG a.D. Dr. Volker Matthießen

BGH, Beschluss vom 03.04.2019 – IV ZB 17/18

Inhaltsübersicht

  • Sachverhalt
  • Aus den Gründen
  • Anmerkung von RiArbG a.D. Dr. Volker Matthießen, Offenbach/M.:

Eine Sozialeinrichtung i.S.v. § 2 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. b ArbGG liegt nicht vor, wenn das Sondervermögen von mehreren Arbeitgebern errichtet wurde und diese nicht miteinander verbundenen Arbeitgeber Beiträge als Mitglieder der Einrichtung zahlen.

(Ls. der Redaktion)

Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)

ArbGG § 2 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. b

GVG § 13

Sachverhalt

1...4

I. Die Parteien streiten über den Rechtsweg.

Der Kläger begehrt mit seiner beim LG erhobenen Klage von dem beklagten Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit Leistungen wegen behaupteter Berufsunfähigkeit. Der Beklagte dient der Pensions- und Hinterbliebenenversorgung der Angestellten deutscher Banken und weiterer im Finanzdienstleistungsbereich tätiger Unternehmen sowie ihnen verbundener Dienstleistungsunternehmen und dem Betrieb von