Legitimationswirkung der Gesellschafterliste bei Zwangseinziehung und vorläufiger Rechtsschutz
– Zugleich Besprechung des BGH-Urteils vom 20.11.2018 – II ZR 12/17, DB 2019 S. 359 –
Roman Bärwaldt / Dr. Sebastian Hoefling
Mit Urteil vom 20.11.2018 hat der BGH zum Anwendungsbereich von § 16 Abs. 1 Satz 1 GmbHG entschieden und geklärt, dass ein in der Gesellschafterliste eingetragener Gesellschafter auch im Fall der Einziehung seines GmbH-Geschäftsanteils gegenüber der Gesellschaft formell legitimiert bleibt. Im Folgenden wird die Entscheidung analysiert und es werden Empfehlungen für die Ausgestaltung der gesellschaftsvertraglichen Regelungen zur Einziehung von Geschäftsanteilen herausgearbeitet. Zudem werden die Möglichkeiten des von der Einziehung betroffenen Gesellschafters im Rahmen des vorläufigen Rechtsschutzes dargestellt und Hinweise zu den Schwierigkeiten der Durchsetzung dieser Rechte aufgrund der diesbezüglichen aktuellen obergerichtlichen Rechtsprechung gegeben.
Inhaltsübersicht
- I. Einleitung
- II. Die Entscheidung
- III. Rechtssichere Vorbereitung und Durchführung der Einziehung
- 1. Schaffung der Grundlagen durch richtige Gestaltung des Gesellschaftsvertrages
- a)
- 1. Schaffung der Grundlagen durch richtige Gestaltung des Gesellschaftsvertrages