DER BETRIEB
Rechtsmissbräuchliche Bewerbung bei kirchlichem Arbeitgeber schließt Entschädigung aus
Hinweis auf den Kirchenaustritt im Bewerbungsschreiben legt nach dem BAG die bewusste Provokation einer Absage nahe

Rechtsmissbräuchliche Bewerbung bei kirchlichem Arbeitgeber schließt Entschädigung aus

Hinweis auf den Kirchenaustritt im Bewerbungsschreiben legt nach dem BAG die bewusste Provokation einer Absage nahe

Kommentiert von RAin Verena Oechslen / RA Florian Scholz

BAG, Urteil vom 25.10.2018 – 8 AZR 562/16

Mit seiner grundlegenden Entscheidung, dass kirchliche Arbeitgeber eine bestimmte Konfessionszugehörigkeit nicht bei allen Stellen verlangen dürfen, hat das BAG für viel Aufsehen gesorgt. Die vorliegende Entscheidung vom gleichen Tag beschäftigt sich mit einer ähnlichen Grundkonstellation. Gleichwohl sprach das BAG dem Kläger vorliegend keine Entschädigung zu, da es aufgrund von Äußerungen im Bewerbungsschreiben von rechtsmissbräuchlichem Verhalten des Klägers ausging.

Inhaltsübersicht

  • I. Sachverhalt
  • II. Entscheidung
    • 1. Keine Rechtfertigung der Ungleichbehandlung
    • 2. Ausschluss des Entschädigungsanspruchs wegen Rechtsmissbrauch
    • 3. Herausstellen diskriminierungsrechtlich relevanter Aspekte als Indiz für Rechtsmissbrauch
  • III. Bewertung

I. Sachverhalt

Die Parteien streiten um eine Entschädigung wegen Diskriminierung.

Die Beklagte ist ein regionaler Zusammenschluss von Trägern diakonischer Arbeit der