DER BETRIEB
Anspruch auf Ersatzabsonderung: Kreditsicherheiten in der vorläufigen Insolvenzverwaltung
– zugleich Besprechung des BGH-Urteils vom 24.01.2019 – IX ZR 110/17, DB 2019 S. 535

Anspruch auf Ersatzabsonderung: Kreditsicherheiten in der vorläufigen Insolvenzverwaltung

– zugleich Besprechung des BGH-Urteils vom 24.01.2019 – IX ZR 110/17, DB 2019 S. 535

Niklas Lütcke

Warenlieferanten sichern sich üblicherweise durch die Vereinbarung eines (verlängerten und erweiterten) Eigentumsvorbehalts ab; ebenso werden Bankdarlehen i.d.R. nur gegen hinreichende Kreditsicherheiten wie z.B. eine Globalzession gewährt. Nach der Stellung eines Insolvenzantrags hat der vorläufige Insolvenzverwalter die Sicherungsrechte der Gläubiger zu beachten. Dennoch ist eine Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs ohne die Nutzung von Vermögensgegenständen, auf denen ein Sicherungsrecht lastet, kaum möglich. In einer aktuellen Entscheidung nimmt der BGH zu den Befugnissen und Pflichten des vorläufigen Insolvenzverwalters sowie zu den Rechten und Ansprüchen der Sicherungsgläubiger Stellung. Welche Konsequenzen sich aus dieser Entscheidung ergeben, wird im Folgenden analysiert.

Inhaltsübersicht

  • I. Einleitung
  • II. Sachverhalt
  • III. Wesentlicher Inhalt der Entscheidung
    • 1. Pflicht zur Berücksichtigung von Sicherungsrechten
      • a) Kein automatisches Erlöschen der Einziehungs- oder